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Im Namen des Volkes: Amtsgericht fällt Urteil gegen Betreiber vom Freibad

Symbolbild

Hannover / Hemmingen / Arnum.

Heute Morgen im Amtsgericht Hannover fiel das Urteil gegen den Arnumer Freibadchef Jürgen G. Er hatte sich für den Tod einer Zweijährigen, die 2016 im Freibad Arnum ertrunken ist, vor Gericht zu verantworten (wir berichteten). Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung steht das Urteil für den Geschäftsführer nun fest: Jürgen G. wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Darüber hinaus hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen und muss 10.000 Euro in 20 Monatsraten an die Angehörigen zahlen. 

In den vier Verhandlungstagen war die zentrale Frage, ob der Wasserschacht, in dem das Kind tot aufgefunden wurde, mit einem Deckel verschlossen war und wenn ja, wer diesen offen gelassen hatte. Beide Fragen konnten nicht eindeutig geklärt werden. Aus diesem Grund hatte die Richterin eine Abwägung zu treffen. 
Für sie besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte oder ein Mitarbeiter seiner Firma, den Schacht nicht korrekt verschlossen hatte. "Es ist auszuschließen, dass ein Dritter den Schacht aufgemacht hat", so die Richterin. "Um den Schacht zu öffnen, bedarf es Kraft und geeignetes Werkzeug." Allerdings war es auch eine "Unglückliche Verkettung von Umständen", die zu dem Tod des Mädchens geführt hat. 

Freibadbetreiber Jürgen G. sagte in seinem letzten Satz vor der Urteilsverkündung: "Es ist das Allerschlimmste, was einem passieren kann. Es bewegt mich jeden Tag", danach brach seine Stimme weg.

Die Verteidigung kann binnen einer Woche Revision einlegen.