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Wer hat den Schachtdeckel offen gelassen?

Symbolfoto - Freibad Arnum.

Arnum .

Wer hat den Schachtdeckel offen gelassen? Um diese Frage drehte es sich heute bei dem zweiten Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Hannover. Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung ist Jürgen G. aus Hemmingen, Geschäftsführer des Arnumer Freibads. Dort soll im Juli 2016 ein zweijähriges Mädchen in den Schacht gefallen und ertrunken sein (wir berichteten). 

Der Rechtsmediziner attestierte als Todesursache "Ertrinken". "Mindestens fünf Minuten war der Kopf unter Wasser", so der Gerichtsmediziner. Erst durch das Unglück haben die Zeugen erfahren, dass es diesen Schacht überhaupt gibt. Die Frage, wieso dieser nicht fachgerecht verschlossen war, blieb offen. 

Ein Mitarbeiter, der für die Wartung der Filteranlage zuständig ist, öffnet den Schacht nur einmal im Jahr. Zum Unfallzeitpunkt war er im Urlaub. Nach seiner Aussage, gab es keinen Grund den Schacht zu öffnen. Daher könne er sich nicht erklären, warum der Schacht offen gewesen sei. 

Der Prozess wird am Mittwoch, 16. Mai, fortgesetzt.