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Kirchdorfer Rehr – Heute gibt es kein Urteil

Richter Grote

Barsinghausen. Am 25. Februar 2022 ereignete sich auf der Straße Kirchdorfer Rehr der folgenschwere Unfall, bei dem zwei kleine Kinder (2/6) verstarben. Seit dem 24. Februar läuft der Prozess vor dem Landgericht Hannover. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten E.P. und M.S. vor, ein Kraftfahrzeugrennen veranstaltet zu haben. E.P. (40) wurde wegen Mordes angeklagt, M.S. (40) wegen Beihilfe zum Mord.

Heute sollten die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden - soweit der Plan. Doch der Vorsitzende Richter Dr. Martin Grote teilte heute zu Prozessbeginn mit, dass er kein Urteil vor Ostern verkünden werde: "Dieser Fall wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesgerichtshof landen. Die Erwartungen von Staatanwalt und Verteidigung liegen zu weit auseinander. Es gibt viele rechtliche Probleme, die wir ohne Zeitdruck beraten wollen", führte Grote weiter aus. Er entschuldigte sich bei den Eltern der beiden getöteten Kindern, die als Nebenkläger auftreten: "Es belastet vor allem die Eltern, aber auch die Angeklagten. Das ist und bewusst. Wir wollen deswegen aber kein schnelles Urteil fällen, sondern uns würdigend Zeit nehmen". 

Staatsanwältin: Alle Totsünden des Straßenverkehrs erfüllt - Acht und fünf Jahre Haft beantragt

Staatsanwältin Hilke Markworth hat inzwischen eine Stunde lang im Sinne der Anklage plädiert. Es sei kein alltägliches Geschehen, kein tragischer Unfall, es gehe um Sekunden und wenige Minuten, die das Leben vieler Menschen grundlegend verändert hätten. Markworth wies auf die Zeugen- und Gutachter-Aussagen hin, die alle zum Ergebnis kommen, dass beide Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum nebeneinander her gefahren sind. "Es war ein Machtspiel zwischen Gas geben und weiter beschleunigen", brachte Markworth ihre Ausführungen auf den Punkt. "Ein Machtspiel mit einer absurd hohen Geschwindigkeit". Die Staatsanwaltschaft sehe bei beiden Angeklagten Reue und bedauern, aber darauf käme es nicht an. Es sei eine bewusste Entscheidung von beiden gewesen, sich nicht zurückfallen zu lassen. Markworth glaubte auch dem Angeklagten M. S. nicht, dass die E. P. plötzlich neben ihm auftauchte und er sie dann einscheren lassen wollte. "Es war Ihnen alles bewusst. Sie beide haben alle Totsünden des Straßenverkehrs erfüllt - mit Vorsatz".
Zum Ende ihres Vortrags beantragte die Staatsanwaltschaft auch aufgrund des Hinweises des Gerichts, dass dieses keinen Mord erkennen mag, die Angeklagte E. P. für nicht weniger als acht Jahre einzusperren und für fünf Jahre die Fahrerlaubnis zu entziehen. Für den Angeklagten M. S. beantragte Hilke Markworth fünf Jahre Haft sowie zweieinhalb Jahre Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Sitzung musste dann unterbrochen werden, weil es dem Angeklagten M. S. gesundheitlich nicht gut ging.

Verteidigung beantragt mildes Urteil bzw. Freispruch

In der Folge sprach der Anwalt der Eltern als Nebenkläger. Er betonte noch einmal in weiten Passagen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft, beim Strafmaß konnte er jedoch keine zufriedenstellende Höhe feststellen: "Für die Angeklagte sehe ich durchaus die zulässige Höchststrafe von zehn Jahren, für den Angeklagten sieben Jahre".

Die Verteidigung der E. P. stellte keinen Antrag zum Strafmaß, bat aber um ein mildes Urteil, weil sich die Angeklagte für ihre Familie aufgeopfert habe. Außerdem stellten sie den Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft. Dagegen wendete sich schon zuvor die Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung von M. S. machte deutlich, dass ihren Mandanten dem Grunde nach kaum eine Schuld treffe. Sie plädierten auf Freispruch.

Das Urteil wird am 17. Apil verkündet.