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Dem Jugendamt war nichts bekannt – Daniel G. war schon vorher gewalttätig

Foto: privat.

Barsinghausen. Am Freitag hat die Polizei den vierjährigen Fabian tot in seinem Bettchen vorgefunden. Reanimationsversuche der Eltern waren erfolglos. Die Verletzungen erklärten Mutter Małgorzata Z. (28) und ihr neuer Lebensgefährte Daniel G. (33) mit einem Treppensturz – dies glaubte die Polizei anhand der schweren Verletzungen nicht. Daniel G. soll den Vierjährigen schwer misshandelt haben, die Mutter unternahm anscheinend nichts dagegen. Nun äußert sich auch das zuständige Jugendamt zu dem Vorfall. Der Staatsanwaltschaft war Daniel G. bereits bekannt.

„Das Jugendamt der Region ist am vergangenen Freitag von der Polizei über den Tod des Kindes informiert und hinzugezogen worden. Das Jugendamt steht seitdem in enger Abstimmung mit den ermittelnden Behörden zum weiteren Vorgehen“, erklärt eine Sprecherin der Region Hannover auf Nachfrage von con-nect.de, „Klar ist, dass dem Jugendamt der Region Hannover bis zum vergangenen Freitag keine polizeilichen Meldungen über Gewalt in der betroffenen Familie in Barsinghausen vorlagen und die betroffenen Kinder dem Jugendamt bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren.“ Das Geschwisterkind befindet sich derzeit in einer sicheren Unterkunft in Obhut. Darüber hinaus kann die Region Hannover zu Einzelpersonen und Familien aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft geben. Zudem steht die Ermittlung der Behörden noch am Anfang.

Auch die Staatsanwaltschaft Hannover wird noch wochenlang in den Ermittlungen stecken, auch der endgültige Obduktionsbericht wird erst in einigen Wochen fertig sein. Staatsanwältin Kathrin Söfker erklärte auf Anfrage, dass die Staatsanwaltschaft bereits in einem anderen Fall gegen Daniel G. ermittelt. Dem gebürtigen Polen, der in Barsinghausen als Stahlarbeiter tätig war, wird Körperverletzung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz gegen seine Noch-Ehefrau vorgeworfen. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) schützt grundsätzlich alle Menschen, die von Gewalt oder Androhung von Gewalt betroffen sind. Die Regelungen erfassen dabei auch häusliche Gewalt. Die Noch-Ehefrau hat mehreren Medienberichten nach Daniel G. verlassen und war in ein Frauenhaus geflüchtet.

Grundsätzliche Informationen zur Arbeitsweise des Jugendamtes der Region Hannover:

In schwierigen Situationen sind die Jugendhilfestationen der Region Hannover erste Anlaufstelle für Betroffene und Familien. Die Fachkräfte beraten zunächst mit den betroffenen Familien über Lösungsmöglichkeiten und bieten Unterstützung an – immer mit dem Fokus auf den Schutz des Kindes. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend sind für alle Menschen ansprechbar und gehen ausnahmslos allen Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen nach. Sollten bei Krisen in Familien gewichtige Anhaltspunkte / konkrete Hinweise einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden, führt das Jugendamt eine Gefährdungseinschätzung durch. Bei akuten Krisen und Notsituationen können zum Schutz des Kindes Inobhutnahmen nötig werden. Die Maßnahme ist aufrecht zu erhalten, solange es Gründe für eine mögliche Gefährdung des Kindes oder der Jugendlichen gibt. Für das Wohl des Kindes hat während der Unterbringung das Jugendamt zu sorgen. Sollte sich abzeichnen, dass eine Inobhutnahme länger andauern kann, weil die Sorgeberechtigten nicht in der Lage sind, sich wieder um das Wohl des Kindes zu kümmern, versucht das Jugendamt im familiären Umkreis weitere Sorgeberechtigte oder engere Verwandte ausfindig zu machen, die für das Kind sorgen können. Dies geschieht dann in enger Begleitung durch das zuständige Jugendamt.


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