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Streit um mobilen Hähnchengrill am „Klönschnackplatz"

Symbolfoto

Region / Kirchrode.

Die 7. Kammer verhandelt am kommenden Dienstag, 20. März vor Ort die Klage der Inhaberin eines mobilen Verkaufsstandes für Grillhähnchen gegen die Landeshauptstadt Hannover auf Neubescheidung ihres Antrages auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis mit dem Inhalt, ihren Verkaufswagen auch 2018 im Stadtteil Kirchrode mittwochs und freitags vor dem Gebäude Tiergartenstraße 122 aufstellen zu dürfen.

Der Standort liegt zwischen den Einmündungen der Straßen „Großer Hillen" und „Brabeckstraße" in die Tiergartenstraße auf dem von der Beklagten umgestalteten sogenannten „Klönschnackplatz" im öffentlichen Straßenraum. Die Stadt lehnt eine Neuerteilung mit dem Hinweis ab, der Verkaufswagen würde die neu angelegten Laufwege entlang der Tiergartenstraße beeinträchtigen.

Die Klägerin verweist auf ihre Stammkundschaft sowie den Umstand, dass sie jahrelang Sondernutzungserlaubnisse für diesen Standort erhalten habe.

Aktenzeichen: 7 A 281/18