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Nur jeder zehnte Deutsche kennt seine Fluggastrechte

Lifestyle.

14 Jahre nach der Verabschiedung der europĂ€ischen Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 wissen noch immer fast 90 Prozent der deutschen Flugreisenden nicht vollstĂ€ndig ĂŒber ihre Rechte Bescheid. Das ist das Ergebnis einer reprĂ€sentativen Umfrage des weltweit fĂŒhrenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp.

Immerhin 60 Prozent der befragten Deutschen mit Flugproblemen gaben an, dass ihnen aufgrund von Flugproblemen eine finanzielle EntschĂ€digung in Höhe von bis zu 600 Euro zusteht. Doch nur elf Prozent der Deutschen konnten in fĂŒnf verschiedenen Situationen richtig bewerten, wann ihnen eine EntschĂ€digung zustĂŒnde und wann nicht. Das ist der zweitschlechteste Wert aller befragten LĂ€nder. Nur spanische Flugreisende schneiden in dieser Statistik schlechter ab.

Laut der Umfrage von AirHelp sind FluggĂ€ste aus DĂ€nemark am besten informiert. Rund 23 Prozent aller dĂ€nischen FluggĂ€ste können ihre Rechte demnach richtig benennen. Insgesamt hat AirHelp 7.103 Flugreisende aus der EuropĂ€ischen Union* zu dem Thema befragt, doch im Schnitt wussten nur 14,6 Prozent von ihnen vollstĂ€ndig ĂŒber ihre Rechte Bescheid.

Unter 50 Prozent der deutschen Flugreisenden fĂŒhlen sich ausreichend von Airlines informiert.

Zudem geht aus der Umfrage hervor, dass sich 53 Prozent der Deutschen nicht ausreichend von Fluggesellschaften ĂŒber ihre Rechte informiert fĂŒhlen. EU-weit trifft das auf zwei Drittel aller Flugreisenden zu. Dabei sind die Airlines dazu verpflichtet, Passagiere unter anderem auf ihrer Website und am Check-In auf die Fluggastrechte hinzuweisen.

Der hĂ€ufigste Grund, wegen dem deutsche FluggĂ€ste ihre rechtmĂ€ĂŸige EntschĂ€digung nicht einfordern, ist ihre Unkenntnis ĂŒber ihre Rechte. Das gaben 39 Prozent derer an, die eine EntschĂ€digung in der Vergangenheit nicht bei der verantwortlichen Airline eingefordert haben. 27 Prozent erwarteten zudem nicht, dass die Fluggesellschaft ihnen zuhören wĂŒrde und 24 Prozent wussten nicht, wie der Anspruch auf eine EntschĂ€digung durchgesetzt werden kann. Insgesamt versuchten bislang nur knapp die HĂ€lfte der deutschen Flugreisenden, die von einer Flugstörung betroffen waren, von ihrem Recht auf eine finanzielle EntschĂ€digung Gebrauch zu machen.

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Im Falle eines verspĂ€teten oder ausgefallenen Fluges sowie bei einer Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung, haben Reisende unter anderem Anspruch auf eine finanzielle EntschĂ€digung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die Voraussetzung dafĂŒr ist, dass der Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU liegt und, im Falle von Letzterem, die durchfĂŒhrende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Der Grund fĂŒr die Verzögerung im Flugbetrieb muss durch die Airline verschuldet sein. Das Recht auf finanzielle EntschĂ€digung kann innerhalb von drei Jahren ab dem verspĂ€teten Flugtermin eingefordert werden, ansonsten verjĂ€hrt dieser Anspruch.

Außergewöhnliche UmstĂ€nde wie unangekĂŒndigte Streiks, Unwetter oder medizinische NotfĂ€lle bewirken, dass die ausfĂŒhrende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Mit dem Boarding Pass Scanner von AirHelp können betroffene Passagiere noch am Flughafen prĂŒfen, ob ihr Flugproblem zu einer EntschĂ€digung berechtigt. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine EntschĂ€digung bei der Airline geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.