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Fluggäste fordern 600 Euro Entschädigung

Region.

Das Amtsgericht Hannover verhandelt am 20. April vier Klagen auf Zahlung von jeweils 600 Euro Entschädigung wegen Flugverspätung.

Die Kläger machen jeweils aus dem gleichen Flug von Havanna über Paris nach Hannover ihre Ansprüche geltend. Beklagte ist eine große französische Fluggesellschaft. Der geplante Flug von Havanna nach Paris sollte am 22. Februar 2017 um 20.30 Uhr in Havanna abfliegen und am 23. Februar 2017 um 11.15 Uhr in Paris landen. Der geplante Anschlussflug sollte am 23. Februar 2017 um 13.15 Uhr in Paris abfliegen und am 23. Februar 2017 um 14.50 Uhr in Hannover landen. Aufgrund von Verspätungen des Fluges von Havanna nach Paris erreichten die Passagiere ihr Endziel Hannover erst um 19.41 Uhr, insgesamt 4 Stunden 51 Minuten später als geplant.

Die Beklagte beruft sich darauf, dass die Verspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen eingetreten sei. Während der Vorbereitungen des Vorfluges von Paris nach Havanna sei in der Businessklasse eine Vogelspinne entdeckt worden. Infolgedessen habe das Flugzeug aufgrund gesetzlicher Bestimmung und aus hygienischen Gründen desinfiziert und mit Zyankali besprüht werden müssen. Um die Verspätung so gering wie möglich zu halten, habe die Beklagte das ursprünglich vorgesehene Flugzeug durch ein anderes ersetzt.

Die Kläger bestreiten, dass eine Vogelspinne der Grund für die Verspätung gewesen sei. Sollte es zu einem Flugzeugtausch gekommen sein, so sei Grund hierfür ein technischer Schaden am Flugzeugtriebwerk durch einen aufgefundenen Fremdkörper gewesen. Dieses stelle keinen außergewöhnlichen Umstand dar.

Aktenzeichen: 432 C 4987/17, 432 C 6572/17, 432 C 6573/17 und 432 C 7471/17