Wunstorf. Zur Vorbereitung und Vergabe der Zuschüsse durch die Ortsräte Wunstorf werden alle Vereine und Verbände der Stadt Wunstorf gebeten, soweit noch nicht geschehen, ihre Zuschussanträge spätestens bis zum 31. Mai elektronisch oder schriftlich einzureichen..
Auch in diesem Jahr wurden im Haushaltsplan 2024 allen Ortsräten der Stadt Wunstorf Sonderhaushaltsmittel für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt:
1. Zuschüsse an Vereine usw. für kulturelle Veranstaltungen (außer für Kulturring Wunstorf und kulturelle Veranstaltungen der Stadt)
2. Zuschüsse und Zuwendungen für Schützen- und Volksfeste (außer Wunstorf) und an Heimatvereine
3. Zuschüsse und Zuwendungen an Altenclubs usw. für Altenveranstaltungen, Altenbegegnungen, Weihnachtsfeiern usw.
4. Zuschüsse und Beihilfen an Jugendverbände, Jugendgruppen usw. (nur für Material-beschaffungen sowie für den Bau, Renovierung und Einrichtung von Jugendräumen)
5. Zuschüsse und Beihilfen an Wohlfahrtsverbände usw. für sonstige Förderungsmaßnahmen (außer an Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, CDU-Frauenvereinigung und Selbsthilfegruppen (Alkoholikerberatung)
6. Zuschüsse und Beihilfen an Sportvereine usw.
7. Zuschüsse an Kleintierhalter-, Kleingärtner-Vereine usw.
8. Zuschüsse an Feuerwehren, Kyffhäuserkameradschaften usw.
9. Zuschüsse an Vereine und Verbände der Gesundheitspflege
10. Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
11. Repräsentation der Ortschaft
Den Online-Antrag finden Sie unter: www.wunstorf.de/zuschussortsratsmittel oder direkt über den QR-Code. Einen schriftlichen Antrag richten Sie bitte an die Stadt Wunstorf - Rats- und Bürgermeisterbüro - Südstraße 1, 31515 Wunstorf, unter Angabe der genauen Anschrift, des Verwendungszweckes und der Bankverbindung.