Wunstorf. Im Auftrag der niedersächsischen Justiz sucht die Stadt Wunstorf Personen, die bereit sind, sich für fünf Jahre (von 2024 bis 2028) als Schöffe beim Amtsgericht Neustadt am Rübenberge und beim Landgericht Hannover zur Verfügung zu stellen. .
Personen, die sich bewerben möchten, müssen über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, sollten zu Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 Jahre sein und nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Interessierte mit Wohnsitz in Wunstorf können sich bis zum 28. Februar an Katharina Rolf im Fachdienst Recht der Stadt Wunstorf per Telefon 05031-101201 oder per E-Mail an Katharina.Rolf(at)Wunstorf.de wenden, Rückfragen klären und einen Bewerbungsvordruck unter Angabe der Anschrift anfordern.