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Landesstraßenbaubehörde schafft Baurecht für mehr als 300 Kilometer Höchstspannungsleitungen

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Region. Die Energieinfrastruktur in Niedersachsen wächst zügig weiter. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat jetzt Baurecht für den dritten von sieben Abschnitten einer 125 Kilometer langen Höchstspannungsleitung von Conneforde bei Bockhorn (Landkreis Friesland) bis nach Merzen im Landkreis Osnabrück geschaffen. Die Leitung ertüchtigt das bestehende Höchstspannungsnetz und transportiert den Strom aus den Offshore-Windenergieanlagen vor der ostfriesischen Küste. Die NLStBV ist die Stelle, die neben der Bundesnetzagentur für Energieleitungsgenehmigungen in Niedersachsen zuständig ist..

Seit 2022 hat die NLStBV Baurecht für mehr als 300 Kilometer an Höchstspannungsleitungen geschaffen. Insgesamt im Bau sind landesweit derzeit mehr als 400 Kilometer - mehr als doppelt so viele als im zweitplatzierten Rheinland-Pfalz (182 Kilometer). Rund 700 Leitungskilometer in Niedersachsen befinden sich im Genehmigungsprozess. Ihre jeweiligen Planungsabschnitte werden in den nächsten Jahren zur Baureife gebracht. Bei den zu genehmigenden Strecken liegt Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 440 Kilometern derzeit an zweiter Stelle, gefolgt von Bayern (rund 400 Kilometer im Genehmigungsverfahren).

„Ein zügiger Netzausbau vor allem in Niedersachsen ist eine wichtige Grundlage für die Energiewende. Denn Niedersachsen ist als Transitland für den Windstrom von der Nordseeküste besonders im Fokus", sagt Eric Oehlmann, Präsident der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. „Unsere Landesbehörde schafft diese Grundlage - schnell und rechtssicher. Wir bringen Tempo in die Energiewende."

Zwischen einem und drei Jahren liegen zwischen Antrag und Genehmigung - je nach Umfang und Art des Projektes. 55 Kilometer Höchstspannungsleitung hat die Landesbehörde in diesem Jahr bereits genehmigt, zusätzlich hat sie 16 weitere Energieleitungsverfahren abgewickelt. Und weitere Verfahren stehen bevor: Für die kommenden drei Jahre sind 60 angemeldet. Das sind nach derzeitigem Planungsstand mindestens 1.800 Kilometer an Energieleitungen - mehr als 700 davon an Land und mehr als 1.000 auf See. 36 dieser neuen Verfahren - oder mindestens 1.100 Leitungskilometer - sollen bis Ende 2026 abgearbeitet sein.

Für die Genehmigungsverfahren sind grundsätzlich die Behörden des Bundeslandes zuständig, in dem die Leitung verläuft. Für Vorhaben, die über mehrere Bundesländer oder über Nationalstaatsgrenzen verlaufen, liegt die Zuständigkeit überwiegend bei der Bundesnetzagentur. Etwa 6.300 Kilometer bundesweit bearbeiten die Landesgenehmigungsbehörden. Die Bundesnetzagentur bearbeitet rund 7.500 Kilometer.