Wunstorf. Es erreichen die Stadtverwaltung immer wieder Hinweise zu beinahe ereigneten Unfällen im Bereich des Kreisverkehrs (L392) Kolenfelder Straße und Industriestraße. Entsprechend der Schilderungen der Beteiligten wirkt es, dass die vorgesehene Führung der Radfahrenden hier nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt ist. Daher möchte die Stadt Wunstorf hiermit noch einmal auf die geltenden Verkehrsregelungen hinweisen..
Die Beschilderung und Ausstattung des Kreisverkehrs ist hierzu zusammen mit der niedersächsischen Landesbehörde und dem örtlichen Polizeikommissariat noch einmal überprüft worden. Für den Autofahrer ist der Kreisverkehr aus den jeweiligen Straßen mit den folgenden Verkehrszeichen ausgeschildert:
- „Fußgängerüberweg“
- „Vorfahrt gewähren“
- „Kreisverkehr“
- Zusätzlich ist ein „Fußgängerüberweg“ auf der Straße gekennzeichnet.
Entsprechend den Verkehrszeichen müssen Verkehrsteilnehmer, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, den zu Fuß Gehenden das Überqueren ermöglichen, Radfahrenden ist Vorfahrt zu gewähren. Darüber hinaus muss auch dem Verkehr, der sich bereits im Kreisverkehr befindet Vorfahrt gewährt werden.
Radfahrende dürfen auf den ausgewiesenen Radwegen entsprechend der Beschilderung jeweils in Fahrtrichtung nur auf der rechten Seite fahren. Hiervon abweichend ist der getrennte Geh-& Radweg in Fahrtrichtung Kolenfeld (in Richtung Ortsausgang) in beide Richtungen mit Beschilderung freigegeben. In Höhe des Kreisverkehrs wird der aus Kolenfeld kommende Radverkehr dann über die Furt des Kreisverkehrs geleitet, so dass die Radfahrenden richtungskonform in Richtung Innenstadt fahren können. Es wird auf die beigefügte Skizze verwiesen.