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Informationen zur Verwendung von Feuerwerkskörpern an Silvester

Quelle: Pixabay

Wunstorf. Die Stadt gibt bekannt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Böller, Raketen, etc.) ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (also volljährig sind).

 

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In § 23 der Sprengstoffverordnung sind besonders geschützte Bereiche ausgewiesen; diese gelten auch am 31.Dezember (Silvester) und 01.Januar 2023 (Neujahr). Demnach ist im Umkreis von 25 Metern um nachfolgende Einrichtungen ein Abbrennen untersagt:

-    Kirchen zu den Betriebszeiten
-    Kindergärten zu den Betriebszeiten
-    Krankenhäuser (insbesondere das Klinikum Region Hannover)
-    Altenheime
-    besonderes brandempfindliche Anlagen (teilweise Fachwerk, etc.)

Es wird darum gebeten, beim „Böllern“ auf die Mitmenschen zu achten, sodass allen ein sicherer und schöner Jahreswechsel ermöglicht wird.