Wunstorf. Die Stadt gibt bekannt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Böller, Raketen, etc.) ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (also volljährig sind).
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In § 23 der Sprengstoffverordnung sind besonders geschützte Bereiche ausgewiesen; diese gelten auch am 31.Dezember (Silvester) und 01.Januar 2023 (Neujahr). Demnach ist im Umkreis von 25 Metern um nachfolgende Einrichtungen ein Abbrennen untersagt:
- Kirchen zu den Betriebszeiten
- Kindergärten zu den Betriebszeiten
- Krankenhäuser (insbesondere das Klinikum Region Hannover)
- Altenheime
- besonderes brandempfindliche Anlagen (teilweise Fachwerk, etc.)
Es wird darum gebeten, beim „Böllern“ auf die Mitmenschen zu achten, sodass allen ein sicherer und schöner Jahreswechsel ermöglicht wird.