Wunstorf. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) wird im Laufe des Jahres 2024 in den einzelnen Ortschaften des Stadtgebiets Wunstorf eine Stichprobenerhebung durchführen. Anders als in den Jahren bis 2022 werden die Ortschaften und Straßen nicht mehr bekannt gegeben. Für den überwiegenden Teil des Fragenprogramms besteht Auskunftspflicht..
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine 1% aller Haushalte erfassende amtliche statistische Erhebung. Der Mikrozensus wird seit 1957 durchgeführt und soll schnelle und zuverlässige bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen liefern.
Die Erhebung wird in wenigen Fällen durch Erhebungsbeauftragte telefonisch nach einer schriftlichen Anmeldung durchgeführt. Der überwiegende Teil der zu befragenden Haushalte wird jedoch direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten.
Erhebungsbeauftragte, die vor Ort auch zur Anschriftenklärung eingesetzt werden, sind im Besitz eines amtlichen Ausweises und zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.