Wunstorf. Balkonsolaranlagen ermöglichen es nahezu jedem, eigenen Strom zu erzeugen und die Energiewende aktiv mitzugestalten. Wer in Wunstorf ein solches Kraftwerk installieren möchte, kann sich dieses nun fördern lassen. In seiner letzten Sitzung hat der Rat die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Balkonsolaranlagen beschlossen..
Das Antragsverfahren ist bewusst einfach und damit bürgerfreundlich gestaltet. Interessierte müssen sich nicht, wie bei Förderungen meist üblich, vor Beginn der Maßnahme melden, sondern reichen die kompletten Unterlagen erst nach Installation und Inbetriebnahme der Balkonsolaranlage ein. Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind die Anmeldebestätigungen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und des Netzbetreibers, eine Kopie der Rechnung und ein Foto der installierten Anlage einzureichen.
Im Haushalt wurden 20.000 Euro zur Förderung von Balkonsolaranlagen bereitgestellt, bei einer Förderhöhe von 250 Euro pro Anlage können damit 80 Anlagen gefördert werden. Verteilt werden die Mittel nach dem Windhundverfahren. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine sogenannte Interessensbekundung abzugeben. Hierbei werden die Mittel reserviert, das Antragsformular mit den geforderten Nachweisen muss innerhalb von acht Wochen nachgereicht werden. Hiermit soll vor allem finanziell schwächer gestellten Haushalten die Sicherheit gegeben werden, dass sie eine Förderung für ihre Anlage erhalten.
Weitere Informationen sowie der Antrag zur Interessensbekundung und das Antragsformular sind auf der Website der Stadt Wunstorf zu finden oder können per Mail unter klimaschutz(at)wunstorf.de oder telefonisch unter 05031-101349 angefordert werden.