Wunstorf. Die konkreten Anmeldetermine der jeweiligen Schulen sowie weitere Einzelheiten werden den Eltern schulpflichtiger Kinder direkt durch Informationsschreiben zwischen März und Mai 2023 mitgeteilt. Für die Anmeldung ist eine Geburtsurkunde bzw. gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht des Kindes vorzulegen..
Alle Kinder, die bis zum 1. Oktober 2025 sechs Jahre alt werden sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten "Kann-Kinder" trifft die Schulleitung. Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden bzw. am 01. Oktober Geburtstag haben, haben die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Die Erklärung ist vor dem Beginn des Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.