Hemmingen. Die Stadt Hemmingen plant als Maßnahme der Haushaltssicherung ab dem Jahr 2025 den Hebesatz der Gewerbesteuer von 400 v.H. auf 420 v.H. anzuheben, mithin um 5 %. Für den städtischen Haushalt mache dies einen Mehrertrag von rd. 470.000 Euro aus. Die letzte Anhebung der Gewerbesteuer erfolgte in Hemmingen für das Jahr 2011, also vor 14 Jahren. Die Stadt Hemmingen erhebt aktuell den günstigsten Hebesatz bei der Gewerbesteuer innerhalb der Region Hannover. Mit der Anhebung auf 420 v.H. rutscht die Stadt auf den aktuell zweitniedrigsten Hebesatz, teilte die Stadtverwaltung mit.
Der Beschluss über die Anhebung der Gewerbesteuer ist für den 7. November durch den Rat der Stadt Hemmingen vorgesehen. Die Vorberatung findet im Wirtschafts- und Finanzausschuss am 04. November (abweichende Uhrzeit Sitzungsbeginn: 18 Uhr) statt. Die Gewerbesteuer wird im Rahmen einer so genannten Hebesatzsatzung losgelöst vom Beschluss über die Haushaltssatzung vorgenommen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist für den 12. Dezember geplant.
Die Verwaltung schlägt zudem vor, den Hebesatz der Gewerbesteuer für die nächsten zwei Jahre unverändert zu lassen, um den Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit zu geben.
Hauptgrund für die Anhebung der Gewerbesteuer ist die weiterhin prekäre Haushaltslage (geplantes Defizit im Ergebnishaushalt 2025: 7,2 Millionen Euro / 2026: 9,4 Millionen Euro und dauerhafte Kreditfinanzierung der Investitionen) und die daraus folgende Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Die Kommunalaufsicht der Region Hannover hat bereits in den letzten beiden Haushaltsgenehmigungen für 2023 und 2024 darauf hingewiesen, dass bei weiterer defizitärer Haushaltslage die dauernde Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Die Stadt ist nun aufgefordert neben Einsparungen und Leistungskürzungen auch auf der Einnahmenseite mehr Geld einzunehmen. Hierzu prüft die Verwaltung aktuell zahlreiche Maßnahmen, die im Rahmen des Haushaltsbeschlusses im Dezember im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen werden sollen. Eine dieser Maßnahmen ist die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 420 v.H.
Die Zuschussbedarfe im Haushalt der Stadt Hemmingen entstehen insbesondere in den Bereichen Kinderbetreuung und Bildungseinrichtungen, also Kitas und Schulen. Die dort zu erbringenden Pflichtaufgaben werden bereits seit Jahren nicht auskömmlich durch Land und Bund finanziert. Die von dort bereit gestellten Einmalzuschüsse zu den notwendigen Investitionen in neue Kindertagesstätten oder auch die für den Ganztag notwendige neuen Gebäude sind weder auskömmlich, noch tragen sie dazu bei, die immens steigenden laufenden Betriebskosten mit zu finanzieren. Allein der Zuschussbedarf, also die nicht durch Erträge gedeckten Aufwendungen in den drei Produkte Kindertagesstätten, Grundschulen und KGS beläuft sich im Entwurf des Haushaltes 2025 auf rd. 12,8 Millionen Euro.
Während sich die Rechnungsergebnisse des Landes weiterhin positiv entwickeln, zeigen sich bei den Kommunen im Land immer größere Defizite, die auch in der mittelfristigen Finanzplanung (2027-2029) voraussichtlich nicht auszugleichen sind.
Auch bei der Gewerbesteuer verbleibt nicht der gesamte Ertrag bei der Stadt Hemmingen. Einen Teil des Aufkommens ist an das Land im Rahmen der Gewerbesteuerumlage zu entrichten (Bei einem angenommenen Messbetrag von 1.000 Euro sind bei einem Hebesatz von 420 v.H. 4.200 Euro Gewerbesteuer zu entrichten. Hiervon erhält das Land 350 Euro Umlage).
Im Rahmen der Hebesatzsatzung wird auch aufkommensneutrale Anpassung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf 727 v.H. zum Beschluss vorgelegt. Ein Mehrertrag entsteht der Stadt Hemmingen an dieser Stelle aufgrund der Aufkommensneutralität nicht. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt zunächst unverändert.