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Weitere Unterkünfte für schutzsuchende Menschen geplant

Archivbild.

Seelze. Die Stadt plant, zwei zusätzliche temporäre Unterbringungsmöglichkeiten für schutzsuchende Menschen zu errichten. Angesichts des weiter steigenden Bedarfs, Wohnraum für Geflüchtete und Obdachlose zu schaffen, schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor, neben der bereits geplanten vorrübergehenden Unterkunft an der Bahnhofstraße 9a auch an der Almhorster Straße 1 und auf einem weiteren, noch nicht feststehenden Grundstück zeitlich befristet Unterkünfte zu bauen..

Aufgrund des seit dem 24. Februar herrschenden und auch weiter anhaltenden Krieges in Ukraine flüchten täglich viele auch nach Deutschland, betont der Erste Stadtrat Steffen Klingenberg. Der aktuelle Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete in Seelze übersteige den in dem bisherigen Ratsbeschluss erläuterten Bedarf an temporären Gemeinschaftsunterkünften inzwischen deutlich. Dies liege insbesondere daran, dass das Land Niedersachsen die Zuweisungsquote nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel für die Stadt von 96 Personen auf 504 Personen erhöht hat.

„Nach Stand vom 2. Juni haben wir bereits 494 Personen in Seelze aufgenommen, davon 455 aus der Ukraine. Da die Zuweisungsquote vom Land Niedersachsen für ein Jahr errechnet wird, ist zudem mit einer weiteren Erhöhung der Zuweisungsquote zu rechnen“, erläutert Steffen Klingenberg. Erste regionsangehörige Kommunen hätten ihre Quoten bereits übererfüllt. Es bestehe daher weiterhin und über die bisherigen Beschlüsse deutlich hinaus ein Bedarf an zeitweiligen Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Personen, hebt der Erste Stadtrat hervor.

Neben der vom Rat beschlossenen und geplanten Unterkunft an der Bahnhofstraße komme dafür mittlerweile auch das Grundstück an der Almhorster Straße in Betracht. „Aufgrund einer gesetzlichen Änderung im Baugesetzbuch ist es wieder möglich, Flächen im sogenannten Außenbereich für temporäre Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Personen zu nutzen“, erklärt Steffen Klingenberg. Wegen der Grundstücksgröße und der im Vergleich zu anderen Grundstücken kurzfristigen Verfügbarkeit schlage die Stadtverwaltung daher als Standort für eine weitere vorübergehende Unterkunft das städtische Grundstück Almhorster Straße 1 vor.

Damit das Grundstück vollumfänglich genutzt werden kann, soll die dort vorhandene, bis vor rund einem Jahr genutzte aber inzwischen abgängige und nicht mehr nutzbare Gemeinschaftsunterkunft abgerissen werden. Auf dem Grundstück könne dann eine Anlage mit rund 59 Containern für etwa 61 Personen entstehen. „Dies kann aufgrund der Grundstücksgröße in eingeschossiger Bauweise realisiert werden“, sagt Stadtbaurat Dirk Perschel. „Von einer höheren Belegungszahl auf dem Grundstück sollte auch aus Gründen der vorhandenen Infrastruktur verzichtet werden“, ergänzt Steffen Klingenberg. Zudem sei die eingeschossige Bauweise kostengünstiger und deutlich schneller zu realisieren als eine mehrgeschossige Anlage.

Sofern der Rat der Stadt Seelze der Errichtung der Unterkunft an der Almhorster Straße 1 zustimmt, ergeben sich auch für die geplante Unterkunft an der Bahnhofstraße 9a neue Möglichkeiten. In diesem Fall schlägt die Verwaltung angesichts der Eigenschaften des Grundstückes an der Bahnhofstraße vor, dieses ausschließlich für geflüchtete Menschen in Familienverbänden sowie für geflüchtete alleinstehende Frauen zu nutzen.

Zusätzlich zu diesen beiden Standorten sieht die Beschlussvorlage die Errichtung einer weiteren temporären Unterkunft auf einem noch zu bestimmenden Grundstück vor. „Um den akuten und dynamisch ansteigenden Bedarf an Unterkunftsmöglichkeiten kurzfristig decken zu können, hat die Stadt Seelze neben der generell dezentralen Unterbringung in angemieteten Wohnungen in den letzten Monaten neben Hotel- und Monteurszimmern auch Sammelunterkünfte im Bürgerhaus Lohnde und in der Mehrzweckanlage Harenberg eingerichtet“, erläutert Steffen Klingenberg. Ziel müsse es sein, diese Unterkünfte möglichst bis zum Schulbeginn nach den Sommerferien aufzulösen und möglichst keine weiteren Sammelunterkünfte in Sporthallen oder anderen Gemeinschaftsanlagen einrichten zu müssen. „Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auf etwa zwei Jahre ausgelegte, kurzfristig realisierbare Lösungen für bis zu 100 Geflüchtete im Stadtgebiet geschaffen werden“, betont er.

Vor diesem Hintergrund strebe die Stadtverwaltung eine weitere, deutlich schlichtere befristete Unterkunft als an den vorgesehenen Standorten in der Bahnhofstraße 9 a und der Almhorster Straße 1 an. Unter Berücksichtigung der erweiterten Möglichkeiten der Novellierungen im Baurecht, den deutlich geringen Anforderungen an die Bautechnik bei einer Begrenzung auf zwei Jahre sowie der damit im Zusammenhang stehenden erheblich besseren Marktlage kann eine Umsetzung zeitnah realisiert werden“, sagt Stadtbaurat Dirk Perschel. Diese Komponenten seien, neben sozialen Faktoren, primär bei der Grundstücksauswahl zu beachten. Die zur Verfügung stehenden Grundstücke würden aktuell speziell auf die dringend benötigte kurzfristige Lösung überprüft. Dabei würden auch die zusätzlichen Möglichkeiten, die erst über die Baurechtsnovellierung zum 30. April in Betracht kamen, in die Auswahlentscheidung einbezogen. „Wir werden den Rat der Stadt Seelze über den Verlauf und den Ausgang dieser Überprüfung kurzfristig informieren“, kündigt Dirk Perschel an.

Der Ausschuss für Ordnung und Soziales berät am Mittwoch, 15. Juni, um 18 Uhr in seiner öffentlichen Sitzung in der Mehrzweckhalle der Regenbogenschule, Humboldtstraße 10, über die Beschlussvorlage. Der Beschluss des Rates für die Sitzung am Donnerstag, 30. Juni, um 18 Uhr im Forum des Schulzentrums Seelze vorgesehen.