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Flut an Wohn- und Elterngeldanträgen - Stadt stellt neue Mitarbeiter ein

Seelze. Wie bei vielen anderen Kommunen auch, sammeln sich bei der Stadt Seelze immer mehr Neuanträge auf Eltern- und Wohngeld. Diese Antragsflut wird durch Neueinstellungen, Verlagerungen von Mitarbeiterkapazitäten und Sonderschichten am Wochenende aufgearbeitet. Was tut die Stadtverwaltung, um die Anträge schnell zu bearbeiten?.

Aufgrund personeller Engpässe und einem besonders hohen Antragsaufkommen dauert es momentan ca. zwölf Wochen bis ein vollständiger Antrag bearbeitet und das entsprechende Geld ausgezahlt werden kann. „Die Menschen sind dringend auf die Leistungen angewiesen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, eine Strategie zur schnellen Bearbeitung der Anträge zu finden“, erklärt Steffen Klingenberg, erster Stadtrat, die aktuelle Situation. „Ziel ist es, so schnell wie möglich zu den in Seelze gewohnt kurzen Bearbeitungszeiten in diesem Bereich zurückzukommen.“

Ab Januar 2023 hat die Stadt Seelze daher drei zusätzliche Stellen für diesen Bereich eingerichtet. Diese Stellen konnten auch besetzt werden, aktuell läuft die Einarbeitung. Zusätzlich wurden Mitarbeiterkapazitäten aus anderen Bereichen wie dem Bürgerbüro interimsweise verlagert. Die Mitarbeiter im Rathaus arbeiten mit viel Engagement und Einsatz an einer Lösung. So entstand der Plan, eine Sonderaktion mit Unterstützung aus allen Fachbereichen einzuleiten, bei der im Februar samstags Sonderschichten durchgeführt werden sollen. Hierbei sollen die Anträge entscheidungsreif für die zuständige Sachbearbeitung vorbereitet werden. „Ich habe Hochachtung vor dem Engagement der Mitarbeiter, die jeden Tag und sogar in Sondersichten zur Lösung beitragen“, lobt Steffen Klingenberg.

Die Anträge werden von der zuständigen Stelle stets nach Eingangsdatum bearbeitet, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Von der Stadt Seelze werden hierbei keine Eingangsbestätigungen versendet. Um die Anträge zügig bearbeiten zu können, bitte die Stadt Seelze ihre Bürger vorrübergehend von Nachfragen abzusehen, damit mehr Zeit für die Bearbeitung der Anträge bleibt. Allerdings können die Bürger durch die Beachtung einiger Hinweise dazu beitragen, dass die Anträge schneller bearbeitet werden.

Denn häufig erreichen die Stadt falsche oder unvollständige Anträge. Um dies zu vermeiden, verweist die Stadt Seelze auf Informationen zum Thema Eltern- und Wohngeld auf der Startseite der städtischen Homepage www.seelze.de., wo unter aktuelle Meldungen ein Artikel mit passenden Hinweisen zu finden ist.

Die Antragsformulare für Wohn- und Elterngeld sind über die städtische Homepage sowie am Empfang des Rathauses erhältlich. Wird bereits Wohngeld bezogen und die Miete hat sich um mehr als 15 % erhöht, kann ein Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes gestellt werden. In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass keine Benachrichtigung versendet wird, wenn der Bewilligungszeitraum für das Wohngeld endet.

Umfangreiche Änderungen auf der Bundesebene, die neue Vordrucke beim Elterngeld und die Ausweitung der Berechtigten für das Wohngeld hervorgebracht haben, erfordern zusätzliches Personal bei den Kommunen und führten zu mehr Neuanträgen. Um Wohn- oder Elterngeld zu beantragen, müssen die Antragstellenden ein 11- bzw. 24-seitiges Formular ausfüllen. Diese Formulare werden vom Bund erstellt und müssen von Kommunen und Städten einheitlich verwendet werden. Vor allem bei dem neuen Antragsformular für das Elterngeld, das 24 Seiten umfasst, ist der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung groß. Für Selbstständige fallen dabei noch einmal mehr Unterlagen an. „Die aktuelle Situation ist beispielhaft dafür, wie Entscheidungen vom Bund zu extremen Belastungen auf der kommunalen Ebene führen“, verdeutlicht Steffen Klingenberg. „Zudem spiegelt sich diese sehr hohe Verantwortung der Kommunen leider nicht in der allgemeinen finanziellen Ausstattung wieder.“

Die Mitarbeiter der Stadt Seelze setzen aktuell alles daran, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten und arbeiten mit Hochdruck an Lösungen. Die Stadt Seelze bittet um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und die Beachtung der aufgeführten Hinweise, um die Anträge zügig bearbeiten zu können.