Seelze. Eis und Schnee haben in den vergangenen Tagen besonders Kindern und Jugendlichen in Seelze viel Freude bereitet. Damit der Wintereinbruch für alle ein Vergnügen bleibt und nicht zur gefährlichen Rutschpartie wird, erinnert die Stadt Seelze alle, die ein Grundstück besitzen, an Ihre Räum- und Streupflicht auf anliegenden Rad- und Fußwegen..
„Der städtische Betriebshof kümmert sich bei Eis und Schnee nach einer Prioritätenliste um die Hauptverkehrsstraßen, die Durchgangsstraßen und die wichtigsten Nebenstraßen sowie die Wege und Plätze vor öffentlichen Gebäuden“, erläutert Katharina Lofski, Leiterin der Abteilung Mobilität und Entwässerung. Die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße sind aber ebenfalls gefordert: Sie sind dafür verantwortlich, an ihr Grundstück angrenzende Fuß- und Radwege auf einer Breite von eineinhalb Metern von Eis und Schnee zu befreien oder diese durch einen Fachbetrieb räumen zu lassen. „Wir bitten die Räumungspflichtigen daher, dies zur Sicherheit aller zu gewährleisten“, sagt Katharina Lofski.
Ist kein Gehweg vorhanden, soll der städtischen Straßenreinigungssatzung zufolge ein Streifen von einem Meter Breite neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand geräumt und gegebenenfalls gestreut werden. Sofern über Nacht Schnee gefallen ist, sieht die Satzung vor, dass die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die Reinigung an Werktagen bis 7 Uhr vornehmen oder etwa durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen. An Sonn- oder Feiertagen genügt eine Reinigung bis 8 Uhr. Bei starkem und andauerndem Schneefall soll das Räumen bis 20 Uhr regelmäßig wiederholt werden.
Dabei sei es wichtig, dass sich Schneehaufen, die sich beim Schneeschippen ansammeln, nicht zu neuen Hindernissen auftürmen, betont Katharina Lofski. Schnee sollte daher auf den Gehwegen an der Grundstücksseite oder auf dem Grundstück selbst gelagert und keinesfalls auf die Straße geschoben werden. Umgekehrt könne es durchaus vorkommen, dass Räumfahrzeuge den Schnee von der Straße auf einen soeben geräumten Gehweg schieben. „Das ist natürlich sehr ärgerlich, lässt sich aber leider nicht immer vermeiden“, bittet Katharina Lofski angesichts des großen Umfangs des Winterdienstes insbesondere bei starkem Schneefall um Verständnis. Wichtig sei zudem, die Abläufe zur Kanalisation schnee- und eisfrei zu halten, damit das Tauwasser schnellstmöglich abfließen kann.
Zum Streuen können Sand, Splitt und andere abstumpfende Mittel verwendet werden. Schädliche Chemikalien sind dagegen nicht erlaubt. Streusalz darf nur eingesetzt werden, wenn die Glätte anderweitig nicht beseitigt werden kann oder dies an gefährlichen Stellen an Geh- und Radwegen mit Gefälle oder Steigung geboten ist. Allerdings sollen Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz gestreut werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Aus dem gleichen Grund darf auch kein Salzhaltiger Schnee auf diesen Grünflächen gelagert werden. Abschließend bittet Katharina Lofski darum, ausgebrachtes Streugut bei Tauwetter aufzufegen und fachgerecht zu entsorgen.
Ergänzende Informationen zum Winterdienst, zur Räum- und Streupflicht sowie zu den Standorten der Streugutkisten sind im Internet auf der Seite www.seelze.de oder direkt unter www.seelze.de/buergerservice/dienstleistungen/winterdienst-900000229-0.html?myMedium=1 verfügbar.