Seelze. Der Frühling beginnt und damit startet auch die Zeit, in der Vögel und Wildtiere mit der Brut und Aufzucht des Nachwuchses beginnen. Damit sie dabei nicht gestört werden, bittet die Stadt Seelze alle Hundebesitzer Rücksicht zu nehmen und ihre Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft an der Leine zu führen..
Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube für Wildtiere und Vögel. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Stöbernde Hunde können dann eine Gefahr für die Tiere werden. Um die Tiere zu schützen, sollten Hunde an die Leine genommen und die Wege nicht verlassen werden.
Im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ist die Leinenpflicht gesetzlich verankert und gilt während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli. Daher bittet die Stadt Seelze alle Hundebesitzer*innen mit ihren Hunden in diesem Zeitraum nur angeleint durch die freie Natur, zu der auch Wege und Gewässer gehören, zu spazieren und besonders aufmerksam zu sein. Bei nicht Einhaltung der Leinenpflicht, kann das Ordnungsamt laut NWaldLG ein Bußgeld vergeben.