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Brut- und Setzzeit: Anleinpflicht für Hunde gilt ab morgen

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Barsinghausen. Mit dem Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere. Zum Schutz von Rehkitzen, Hasen und bodenbrütenden Vögeln gilt nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern und freien Landschaften eine generelle Anleinpflicht für Hunde.

Die Anleinpflicht ist selbst dann von Bedeutung, wenn Hunde nicht ihrem Instinkt als Beutegreifer folgen und Jungtiere erlegen. Vielmehr stören freilaufende Hunde die Tiere in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang. Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden oder stören die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen der Jungvögel im Nest.

Die Anleinpflicht ist gesetzlich in § 33 Absatz 1, Ziffer 1 b NWaldLG verankert. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und Verantwortung. Durch das Anleinen des Hundes leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt.