Arnum / Region.
Ein zwölf-jähriges Mädchen soll gemeinsam mit ihrer gleichaltrigen Freundin am 12. April das Gelände eines Pferdehofs widerrechtlich betreten haben und dort Ponys geritten haben. Die Mädchen sollen sich zunächst Halfter und Stricke aus einer Gartenlaube genommen haben und eines der Ponys ohne Sattel geritten haben. Später hätten die Kinder mit einem Hammer ein Schloss aufgebrochen, um an Sättel und Helme aus einem verschlossenen Behälter zu kommen. Die Mädchen hätten dann zwei Ponys, darunter auch eine trächtige Stute, gesattelt und geritten. Dabei sei eines der Mädchen gestürzt und habe den von ihr getragenen Helm beschädigt. Zudem seien die Sättel verschmutzt und auch beschädigt worden. Das von der Freundin der Beklagten gerittene trächtige Pony soll mit einer Peitsche geschlagen und durch eine Metallstange verletzt worden sein. Es habe tierärztlich behandelt werden müssen. Das Reitzubehör soll im Eigentum der Klägerin gestanden haben, die nun für die beschädigten Gegenstände insgesamt einen Schadensersatz in Höhe von 981,88 Euro gegen eines der beiden Mädchen geltend macht. Das Gericht verhandelt nun wegen unbefugten Betretens eines Pferdehofes und den dort eingetretenen Beschädigungen.
Die Beklagte behauptet, ihre Freundin habe ihr erzählt, dass die Ponys ihr gehören würden und ein Geschenk des Freundes ihrer Mutter seien und die Koppel ebenfalls ihrer Mutter gehören würde. Die Beklagte meint, dass sie deswegen für die Beschädigungen nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, weil sie auf die Angaben ihrer Freundin vertraut habe.