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Wenn der Chef den Lohn prellt: In der Region Hannover bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das Hauptzollamt Hannover in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 35 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ein. Im Hotel- und Gaststättengewerbe wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sechs Mal fündig.
Für Gewerkschafterin Claudia Tiedge steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten.“ Auch spezielle Branchenmindestlöhne, wie es sie etwa für die Leiharbeit gebe, würden zu häufig unterlaufen. Positiv wertet Tiedge die Zunahme der Kontrollen. Im ersten Halbjahr prüften die Hannoveraner Zollbeamten laut Statistik 124 Hotels, Gaststätten und Restaurants – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum (plus 121 Prozent).
„Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden“, betont die NGG-Geschäftsführerin. Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so Tiedge weiter. Hier gelte einmal mehr: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“
Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn aufzuweichen. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesprochen. Tiedge: „Nur wenn die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten genau erfassen, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerbe kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeiter zu Umsonst-Überstunden zu zwingen.“
Die Zoll-Halbjahresbilanz geht auf eine aktuelle Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke an das Bundesfinanzministerium zurück. Deutschlandweit wurden demnach im ersten Halbjahr gut 3.700 Betriebe des Gastgewerbes vom Zoll überprüft – 21 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.