Europa / Region.
Das gestern im Europaparlament verabschiedete Verhandlungsergebnis zwischen den europäischen Institutionen für eine Richtlinie zur Änderung der Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen legt fest, dass halbautomatische Waffen in Kombination mit Magazinen, die über eine bestimmte Kapazität verfügen, verboten werden. Zudem wird der Geltungsbereich des Gesetzes auf Waffen ausgeweitet, die dauerhaft unschädlich gemacht wurden. Sportschützen müssen nachweisen, dass sie regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen, ohne dass spezifiziert wird, was ‘ regelmäßig' bedeutet und bestimmte Magazine dürfen nicht mehr genutzt werden. Gesine Meißner, Mitglied der liberalen Fraktion im Europaparlament, hat gegen das Verhandlungsergebnis gestimmt:
„Unter dem Deckmantel der Terrorabwehr hat die Europäische Kommission durch die Hintertür Verbote eingeführt. Die Einschränkung des gesetzeskonformen Besitzes von Waffen ist eine Einschränkung der Freiheitsrechte. Es ist vollkommen unlogisch, dass dem illegalen Waffenbesitz auf Kosten legalen Waffenbesitzes begegnet werden soll. Statt die ungehinderte Zirkulation illegaler Waffen in der EU und den Terrorismus zu bekämpfen, wird der legale Waffenbesitz als Hauptproblem identifiziert. Neue Verbotskriterien für halbautomatische Waffen sollen in Kombination mit bestimmten Magazinen eingeführt werden, aber wie wird das in der Praxis kontrolliert? Statt Klarheit werden Grauzonen geschaffen.
Menschen, die das Schießen sportlich ausüben, wird das Leben erschwert. Sportschützen und Jäger leisten durch ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit, im Umwelt- und Tierschutz einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und sind völlig falsche Adressaten dieses Gesetzes. Sportschützen müssen jetzt nationale Regierungen für ihren Sport um Erlaubnis fragen. Einmal mehr wird ein altbekannter Fehler begangen: Mehr Regeln bedeuten nicht automatisch mehr Sicherheit.
Das Gesetz hätte durchaus Potenzial gehabt eine Verbesserung bei der Terrorbekämpfung auf europäischer Ebene herbeizuführen. In einigen Ländern ist das nationale Waffenrecht unzureichend und müsste angepasst werden. Ein besserer Informationsaustausch zwischen Behörden über illegalen Waffenbesitz, klare Regeln für Deaktivierung und Umbau von Waffen und Bekämpfung der Schwarzmärkte hätten ebenfalls einen deutlichen Mehrwert gebracht und wären der richtige Weg gewesen.“
Sobald das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, sind die Mitgliedstaaten angehalten, die Richtlinie innerhalb von 15 Monaten umzusetzen.