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"Vanja" hat gesiegt: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Gehrden / Region.

Seit Jahren hat „Vanja“ dafür gekämpft, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in der eine Bezeichnung für ein drittes Geschlecht aufgenommen wird. Dabei müsse es sich nicht zwingend um die Begriffe „inter“ oder „divers“ handeln, es könne auch eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts“ aufgenommen werden.

Die Unterstützerkampagne „Dritte Option“ hatte im September 2016 eine Verfassungsklage für die Einführung des dritten Geschlechts eingelegt. Zuvor war die intersexuelle „Vanja“ mit ihrer Klage in sämtlichen Instanzen gescheitert, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof im August 2016 (wir haben berichtet).

Ihre Verfassungsbeschwerde begründete sie mit der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einer Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. Die intersexuelle „Vanja“, war bei ihrer Geburt 1989 als weiblich registriert worden. Sie wollte beim Standesamt Gehrden durchsetzen, dass diese Bezeichnung gestrichen und durch „inter/divers“ ersetzt werde. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist sie weder Frau noch Mann. Im August 2016 hatte der BGH mitgeteilt, dass das „binäre Geschlechtersystem“ der deutschen Rechtsordnung nach Auffassung der Karlsruher Richter dies nicht erlaube. Die Schaffung eines weiteren Geschlechts entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers. Vanja habe allerdings die Möglichkeit, das Geschlecht „Mädchen“ nachträglich aus dem Geburtenregister löschen zu lassen. Dies hatte „Vanja“ nicht gereicht.