Region.
Einer 54-Jährigen aus der Region Hannover wird vorgeworfen, das Testament einer Toten gefälscht und sich selbst als Erbin eingesetzt zu haben. Das Amtsgericht Hannover stellte daraufhin im Herbst 2016 einen passenden Erbschein aus. Damit konnte die Frau diverse Konten auflösen und sich die Summen auf ihr Privatkonto überweisen. Da aber Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der Toten zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments aufkamen, wurde am 18. Januar 2017 der Erbschein eingezogen. Am 23. Januar 2017 erhielt die 54-Jährige davon Kenntnis. Trotzdem ging sie am 26. Januar 2017 in eine Bank in Hannover und löste ein weiteres Konto mit fast 234.000 Euro auf.
Das Amtsgericht Hannover verhandelt nun unter Akrenzeichen 247 Ds 591/17 am 1. Februar ein Verfahren wegen des Vorwurfs des Betruges.