Barsinghausen. Wer mit einem Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnimmt, muss die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten beachten: Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen, Tempo-30-Zonen sowie streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen vor Kindertagesstätten und anderen sensiblen Einrichtungen oder aufgrund vorübergehender Gefahrensituationen wie Baustellen sind einige Beispiele..
Die Einhaltung dieser zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wird neben der vorrangig zuständigen Polizei auch durch die Straßenverkehrsbehörden kontrolliert. Ziel dieser Kontrollen sind die Unfallprävention sowie die Entschärfung von Gefahrenstellen und die Minderung schädlicher Umwelteinflüsse wie beispielsweise Lärm durch ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Die Kontrollen finden dort statt, wo sich häufig Unfälle ereignen oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen könnten, sogenannte Unfallbrenn- und Gefahrenpunkte.
Die Stadt Barsinghausen führt in unregelmäßigen Abständen mobile Geschwindigkeitskontrollen an Stellen durch, die als Unfallbrenn- oder Gefahrenpunkt einzustufen sind und für die mit der zuständigen Polizeiinspektion ein Einvernehmen getroffen wurde. Zu diesen Stellen gehört aktuell unter anderem die L392 zwischen der B65 und Landringhausen auf Höhe des Esseler Hofs. Dort kam es aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit im Zusammenhang mit erhöhten Geschwindigkeiten zu einem erhöhten Unfallaufkommen, weshalb die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer reduziert wurde.
Eine weitere Stelle, an der Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, ist die Gehrdener Straße auf Höhe des Wasserwerks der Stadtwerke Barsinghausen. Dort befindet sich die Ausfahrt einer großen Baustelle. Es handelt sich aufgrund des regen Baustellenverkehrs sowie zeitweise möglichen Fahrbahnverschmutzungen um eine Gefahrenstelle, an der die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert wurde.
Die Stadt Barsinghausen weist daher im gesamten Stadtgebiet und insbesondere an Unfallbrenn- und Gefahrenpunkten, wie den oben genannten Stellen, auf die Einhaltung der geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeiten hin.