Wilkenburg / Arnum.
„Der Rat der Stadt Hemmingen nimmt zwar zur Kenntnis, dass es Auflagen der Region Hannover für die Genehmigung des Kiesabbaus in Wilkenburg gibt. Sie sind nach Auffassung des Rates jedoch nicht geeignet, dieses Vorhaben endgültig zu verhindern“, heißt es im Antrag. Durch den geplanten Kiesabbau würde ein Bodendenkmal zerstört werden. Der Rat soll mit der Resolution die Untere Denkmalschutzbehörde auffordern, die Zerstörung des Marschlagers zu verhindern. Die Behörde solle sich der Bewertung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege anschließen. Zudem solle die Untere Denkmalschutzbehörde die Bedeutung des Bodendenkmals „annerkennen und den beantragten Kiesabbau nicht genehmigen“. Áuch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur solle die Bedeutung des Bodendenkmals noch einmal unterstreichen und diese bei der Unteren Denkmalschutzbehörde deutlich machen. „Neben diesen denkmalpflegerischen Aspekten sprechen weiterhin die Aspekte der nach Ansicht des Rates der Stadt Hemmingen nicht akzeptablen Lärm- und Umweltbelastungen gegen die beantragte Auskiesung. Aufgrund neuester hydraulischer Berechnungen, die zurzeit der Stellungnahme der Stadt Hemmingen noch nicht existierten und die zu signifikant abweichenden Ergebnissen gegenüber den bisherigen Hochwasserschutz-Planungen kommen, müssen die Auswirkungen der Auskiesung auf den Hochwasserschutz insbesondere für das Gebiet um Wilkenburg neu bewertet werden“, heißt es in dem Antrag der SPD und CDU weiter.