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Rechtswidrige Straßenreinigungsbescheide: Diese Möglichkeiten haben Eigentümer

Symbolfoto: Gericht.

Barsinghausen.

Wie CON berichtete, ist die vom Rat am 2. Juni 2016 beschlossene Straßenreinigungsgebührensatzung für unwirksam erklärt worden. Die endgültige Urteilsausfertigung liegt zwar noch nicht vor, die Entscheidung hat aber schon jetzt erkennbar erhebliche Konsequenzen. Die Stadt muss die Satzung überarbeiten und das Berechnungssystem rechtswirksam und gerechter gestalten. Für die betroffenen Bürger ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen. Gegenüber den Eigentümern, die gegen den Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt haben, ist kein ordnungsgemäßer Bescheid ergangen. Zahlungen müssen deswegen vorerst nicht geleistet oder können zurückgefordert werden. Es ist ein neuer Bescheid abzuwarten, der auf einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage ergehen muss. Da mehr Zahler berücksichtigt werden müssen, wird sich vermutlich eine Einsparung ergeben. Wie hoch diese ausfallen wird, bleibt abzuwarten.

Die Eigentümer, die keinen Widerspruch eingelegt und Zahlung geleistet haben, können nicht mehr direkt gegen den Bescheid vorgehen, weil dieser unanfechtbar geworden ist.

Wie Rechtsanwalt Horst Fabisch erklärte, haben diese Eigentümer aber die Möglichkeit einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Paragraph 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu stellen. Dieser Antrag muss binnen drei Monaten nach Kenntnis des Grundes für eine Wiedereinsetzung, hier die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, gestellt werden.

Die Stadt muss dann auf Antrag der Betroffenen darüber entscheiden, ob – im übertragenen Sinne - die Zeit auf den Zeitpunkt des Zuganges des Gebührenbescheides „zurückgestellt“ und dadurch die Möglichkeit zur Einlegung eines fristgemäßen Widerspruches eröffnet wird.

Wie Fabisch erklärte, kann der Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden, weil sich die dem Bescheid zugrunde liegende Sach- und Rechtslage aufgrund der Rechtswidrigkeit der Satzung ohne Verschulden der Betroffenen geändert hat. Sollte die Wiedereinsetzung von der Stadt abgelehnt werden, seien dagegen weitergehende Rechtsmittel möglich.

Das Muster eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann kostenfrei unter info(at)rechtscentrum.de angefordert werden.