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Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Die Bürger werden dabei beteiligt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Die 1. Phase erfolgte bereits vom 30. Juni bis 25. August. Das Ergebnis ist im so genannten Teil A des Lärmaktionsplans 2017/2018 dargestellt und kann im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abgerufen werden. Insgesamt sind in der ersten Phase rund 38.000 Beteiligungen eingegangen.
Am 24. Januar beginnt jetzt die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Auf der Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können alle Bürger bis zum 7. März dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Alternativ hierzu können Rückmeldungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über die genannte Adresse angefordert werden.