Region.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) begrüßt die Ergebnisse der heute durch Innenminister Boris Pistorius vorgelegten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und sieht hierdurch in erster Linie ein gutes Arbeitsergebnis der niedersächsischen Polizeibeamten.
So ist nach den offiziellen Zahlen des Innenministeriums offensichtlich die geringste Zahl registrierter Straftaten in den vergangenen Jahren festzustellen. Gleichzeitig stellt die besonders hohe Aufklärungsquote ein gutes Ergebnis für die Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen dar.
Offensichtlich haben nach Bewertung der DPolG auch die intensiven Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen Früchte getragen, beispielsweise eine verbesserte Ausbildung der Ermittler und eine vielerorts zentralisierte Sachbearbeitung. Gleichwohl gilt es auch weiterhin hier die entscheidenden Hebel zu setzen, um auch weiterhin dieses Kriminalitätsphänomen zu bekämpfen. Ähnlich positiv bewertet die DPolG Niedersachsen die weiterhin zurück gegangenen Zahlen der Strafbarkeit durch Flüchtlinge.
Sorge bereitet der DPolG Niedersachsen jedoch die erneut deutlich gestiegene Anzahl an Gewaltdelikten gegen Polizeivollzugsbeamte. Offensichtlich haben nach Bewertung der DPolG die gesetzgeberischen Schritte noch nicht vollends ihre Wirkung entfaltet - hier muss mit deutlichen Urteilen der Gewalt Einhalt geboten werden.
Bedenklich stimmen die DPolG zudem auch die Befragungsergebnisse, wonach die Mitarbeiter der Polizei auf viele Menschen überlastet wirken. Offensichtlich ist die Wahrnehmung der Polizeigewerkschaften mittlerweile auch in der Bevölkerung angekommen, eine zwingende Handlungsverpflichtung durch personelle Neueinstellungen und Nachbesetzungen diesem Umstand entgegenzuwirken.
So hebt die DPolG Niedersachsen auch weiterhin den warnenden Zeigefinger. Auch weiterhin darf nach unserer Bewertung - neben dem hier angesprochenen Dunkelfeld, also Straftaten die überhaupt nicht zur Anzeige gelangten - nicht außer Acht gelassen werden, dass aufgrund einer nicht ausreichenden Zahl an Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten und damit verbunden entsprechender Kontrollen, Straftaten und Täter nicht erkannt werden!“