Hemmingen / Wilkenburg.
Bleibt das Römerlager in Wilkenburg erhalten? Ein Betonbauunternehmen hat beantragt, künftig auf einem 332.000 Quadratmeter großen Areal Kiessand abbauen zu dürfen. Derzeit läuft das erforderliche Genehmigungsverfahren. Auf diesem Areal befindet sich jedoch ein Marschlager der Römer, welches aus Sicht vieler Institutionen erhalten bleiben soll.
"Ich sehe im Kiesabbau gravierende Beeinträchtigungen für Bevölkerung, Natur und Denkmalschutz", machte Bürgermeister Claus-Dieter Schacht-Gaida deutlich. Als zusätzliche Belastung kommt für die Stadt Hemmingen die Tatsache dazu, dass ein kleiner Teil von Wilkenburg, angrenzend an das Marschlager, im Hochwassergebiet liegt. "Aus unserer Sicht wird es dann mit der Auskiesung der Fläche schwierig." Der Bürgermeister betonte, dass alle Belange in der Bewertung, ob dem Kiesabbau zugestimmt werden soll, mit berücksichtigt werden. "Der Schutz der Bewohner darf nicht vernachlässigt werden."
Landesarchäologe Henning Haßmann erklärte, dass es sich hierbei um "eine wichtige Ausgrabungsstätte" handelt, die es "so noch nie gegeben hat". Wie nun bekannt wurde, soll das römische Marschlager noch größer sein, als anfangs angenommen. "Im Boden befinden sich zahlreiche Funde, die uns mehr über die Römer verraten können." Der Landesarchäologe geht davon aus, dass die Römer kurz nach Christi Geburt und der Varusschlacht das Marschlager aufgebaut haben. "Wir gehen auch davon aus, dass das Lager mehrere Tage besetzt gewesen sein muss."
In einem offenen Brief an die Ministerin Gabriele Heinen Kljjaic wendete sich Robert Lehmann von der Römer AG Leine direkt an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. "Das Römerlager wurde von der staatlichen Fachbehörde (NLD) als zu schützendes Bodendenkmal von landesgeschichtlicher Bedeutung eingeordnet. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist verpflichtet, diesen Einschätzungen zu folgen. Tut sie dies nicht, liegt ein rechtliches Fehlverhalten vor." Zahlreiche Eperten aus dem In- und Ausland hätten nachgewiesen, dass das "Römerlager unstrittig von herausragender, landesweiter und europäischer Bedeutung ist". "Für das Gutachten, auf dessen Grundlage die Erlaubnis erfolgen soll, wurde weder das fachliche Votum der Fachbehörde noch aktuelle Ergebnisse oder die Einschätzung von an der Erforschung des Lagers beteiligten Universitäten berücksichtigt."
Das Fazit von Lehmann: "Ein einmaliges Bodendenkmal von herausragender Bedeutung soll aus wirtschaftlichen Erwägungen [...] geopfert und den Bürgern ein Ort der Vermittlung von Wissenschaft, Kultur und Bildung genommen werden, den man zudem hervorragend touristisch nutzen könnte." Die Römer AG Leine hält das Vorgehen des Ministeriums als "skandalös" und "gegen die Interessen der Bürgerschaft".