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Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ geht an den Start

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Hannover. Wie wird die digitale Transformation beschleunigt? Eine Motivation für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen soll das neue Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ bringen. Die Mittel aus dem Förderprogramm des Landes Niedersachsen können ab dem 25. Juni 2024 über die Webseite der NBank beantragt werden..

Die neue Förderung schließt an das ausgelaufene „Digitalbonus“-Programm an, mit dem erste Digitalisierungsschritte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert wurden. „Der Digitalbonus zählt zu den erfolgreichsten Förderprogrammen in Niedersachsen. Er war Auslöser für zahlreiche betriebliche Umstrukturierungen in Handwerksbetrieben und anderen Kleinbetrieben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass es nun mit dem ‚Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ‘ eine Fortführung gibt“, erklärt Eckhard Stein, Vorsitzender der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e.V.

Gefördert werden Investitionen in innovativen Projekten für die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen. Der neu aufgelegte „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ zielt darauf ab, die digitale Transformation von Betrieben weiter voranzubringen und damit neue Wertschöpfungspotenziale zu erschließen. Projekte, die mit dem neuen Digitalbonus gefördert werden, müssen einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen.

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Richtlinie wird am 12. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Anträge können ab dem 25. Juni 2024 gestellt werden.