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Flughafen Hannover: Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Rumänien wurde ein 29-Jähriger aufgrund eines bestehenden Sicherungshaftbefehles verhaftet. Der Betroffene ist 2017 vom Amtsgericht Hannover wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zu einer dreijährigen Bewährung, verurteilt worden. Aufgrund des Nichtbeachtens der Bewährungsauflage kommt der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte eine Überstellung ins Polizeigewahrsam Hannover zur Sicherung der Haftrichtervorführung.