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Im letzten Sommer befuhr ein Mann mit seinem BMW Cabrio die Langenhagener Straße aus Fahrtrichtung Langenhagen in Fahrtrichtung Engelbostel. Hinter ihm fuhr ein Mann mit seinem historischen Feuerwehrwagen. Nachdem der BMW-Fahrer das historische Fahrzeug überholt hatte und verkehrsbedingt anhalten musste, soll es zu einem Zusammenstoß der Fahrzeuge gekommen sein.
Der BMW-Fahrer erklärte, dass der hinter ihm Fahrende aus seinem historischen Feuerwehrwagen herausgesprungen und zur Fahrertür des BMW gerannt sei. Mit beiden Händen soll er in die Fahrertür geschlagen und diese umfasst haben. Dabei sollen sich die Fingernägel in die Innenverkleidung der Tür gebohrt und ein Lederstück aus der oberen Verkleidung herausgerissen haben. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll er dann mit der Faust nach dem BMW-Fahrer geschlagen und ihn am Schulterblatt getroffen haben.
Der Mann in dem Feuerwehrfahrzeug bestreitet diese Vorfälle. Richtig sei, dass sich der BMW-Fahrer zuvor besonders verkehrsgefährdend verhalten habe. Aufgrund dessen sei der Beklagte zu dem Kläger gegangen, nachdem dieser die Straße blockiert habe, obwohl die Fahrzeuge vor ihm schon wieder angefahren seien. Er habe den BMW-Fahrer lediglich darüber aufgeklärt, dass man nicht so fahren könne, wie er es getan habe. Er habe sich weder am Cabrio festgehalten, noch sei es zu einer körperlichen Berührung gekommen.
Das Amtsgericht Hannover verhandelt am 25. Januar über eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von 1.795,22 Euro.