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Am Donnerstag, 18. Januar, wurde bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Wien im Handgepäck eines 22-Jährigen ein Butterflymesser festgestellt. Da es sich bei diesem Butterflymesser um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt, erfolgte die Fertigung einer Strafanzeige und Beschlagnahme durch die Bundespolizei. Nach Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens wurde die Weiterreise gestattet.