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Auflösung: Gärtnerei-Gutschein der Grünen geht nach...

Region / Barsinghausen / Laatzen.

„Wald- und Wiesenpolitik – Grün macht´s“ - lautet ein Wahlplakat der Partei "Bündnis 90 / Die Grünen" zur Landtagswahl am 15. Oktober. "Der Rückgang der Artenvielfalt, das Insektensterben und die Halbierung vieler Vogelbestände in den vergangenen Jahren machen deutlich, dass bisher nicht genug für den Naturschutz getan wird", erklären die Grünen. Deshalb sei es ein großer Erfolg, dass das Niedersächsische Umweltministerium im September über 200 Hektar im Deister zusätzlich als Naturwald ausgewiesen habe und sich dort artenreiche Buchenwälder entwickeln könnten. Die intensive landwirtschaftliche Nutzung im Calenberger Land führe dazu, dass im Siedlungsbereich heute mehr Tiere leben als in der freien Landschaft.

Wir haben gefragt, welche Baum-Art von Natur aus die häufigste im Deister ist. Die richtige Antwort war natürlich B - die Buche. Unter den vielen richtigen Antworten hat die Losfee nun Hella Flohr aus Laatzen gezogen. Herzlichen Glückwunsch zum Gewinn eines Gutscheins im Wert von 100 Euro in der Gärtnerei Ertingshausen in Barsinghausen! "Ich stelle den Gutschein dem Förderverein Park der Sinne in Laatzen zur Verfügung. Damit ist gewährleistet, dass hiervon auch entsprechende Pflanzen im Sinne des Naturschutzes in Absprache mit der Gärtnerei gepflanzt werden", erklärte die Gewinnerin.

 

 

Der Termin für die nächste Runde steht schon fest: am 17. Oktober um 12 Uhr startet die nächste Quiz-Runde mit der Firma Holz-Müller aus Holtensen bei Wennigsen.

 

Hintergrund: Jede Frage bleibt immer von Dienstag, 12 Uhr, bis zum darauf folgenden Samstag, 12 Uhr, aktuell. Spätere Zusendungen können nicht mehr gewertet werden. Die Gewinner werden stets eine Woche nach Beginn des Gewinnspiels (dienstags um 12 Uhr) informiert. Mehrfachzusendungen werden pro Verlosung nur einmal in die "Lostrommel" gegeben. Das bedeutet: zu einer Frage mehrere eMails mit der gleichen eMail-Adresse und der richtigen Antwort zu versenden, ermöglicht nur eine Teilnahme an der Auslosung. Mitspielen dürfen nur nach dem Gesetz volljährige Personen (über 18 Jahre), die in der Region Hannover mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Die Namen der Gewinner und der Wohnort werden veröffentlicht, nicht veröffentlicht werden die Straße und das Alter. Mitarbeiter und deren direkte Angehörige des jeweiligen Verlosungs-Partners und Mitarbeiter und deren direkte Angehörige von con-nect und leine-on dürfen nicht an der Verlosung teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.