Region.
Seit 1. Januar 2014 gelten für alle Kundinnen und Kunden von aha einheitliche Regeln für die Müllabfuhr und die Gebührenabrechnung. Der Restabfallbehälter ist seitdem der Standard im Abfuhrsystem von aha. Alle aha-Kundinnen und -Kunden in der Region Hannover bestellen ihr benötigtes und gewünschtes Restabfallvolumen nun für ein Jahr und bezahlen es über den Gebührenbescheid. Sie können die Restabfallsäcke nicht mehr wie vorher im Einzelhandel kaufen. Der Grund für diese Änderung ist eine einheitliche Behandlung der Kundinnen und Kunden mit Restabfallsäcken und Restabfallbehältern.
Weil das nicht genutzte Restabfallvolumen eines Kunden mit Behälter nach jeder Leerung verfällt und nicht gesammelt und ins neue Jahr übertragen werden kann, gilt das auch für Kunden mit Restabfallsäcken: Die Säcke aus 2017 verlieren mit dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit und werden nicht mehr abgeholt. aha nimmt die Säcke aus dem Jahr 2017 aber noch bis spätestens 12. Januar 2018 mit. Damit ist gewährleistet, dass die im alten Jahr angefallenen Abfälle auch noch mit den 2017er Restabfallsäcken am jeweils ersten Abfuhrtag des neuen Jahres entsorgt werden können. aha bittet die Kundinnen und Kunden aber darum, die ungültigen Säcke nach dem ersten Abholtag im neuen Jahr in ihrer Straße nicht mehr bereitzustellen. Die neuen 2018er Restabfallsäcke werden im kommenden Jahr ab dem 2. Januar bis 31. Dezember 2018 abgeholt.
Wer mehr oder weniger Abfallbehältervolumen benötigt als ursprünglich angenommen, kann dieses anpassen. Dabei ist zu beachten, dass das minimale Restabfallvolumen bei 10 Litern pro Person und Woche liegt. Die Änderungen sind schriftlich möglich und werden grundsätzlich zum 1. des Folgemonats nach Antragstellung wirksam. Wer mehr Volumen benötigt, bekommt entsprechend eine größere Tonne oder neue Gutscheine oder Säcke ausgehändigt.