Garbsen. Ab 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach neuen Regeln berechnet. Die Stadt Garbsen hat jetzt ihre Hebesätze für die Realsteuern entsprechend angepasst und stellt auf ihrer Internetseite umfassende Fragen und Antworten zum Thema bereit. „Die Grundsteuerreform erfolgt aufkommensneutral. Die Kommunen sollen also nicht insgesamt mehr oder weniger Geld aus der Grundsteuer einnehmen“, sagt Stadtkämmerer Christian Peters. Alle Informationen zum Thema gibt es auf www.garbsen.de/grundsteuer.
In Niedersachsen kommt das Flächen-Lage-Modell zum Tragen, bei dem die Fläche des Grundstücks und der Gebäude sowie die Lage des Grundstücks eine Rolle spielen. Die beiden Faktoren werden kombiniert, um den Grundsteuermessbetrag zu berechnen. Dieser Betrag wird dann mit einem Hebesatz multipliziert, den die jeweilige Gemeinde festlegt. So ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Ziel ist eine fairere Verteilung der Steuerlast.
Das gesamte Grundsteueraufkommen wird sich in Garbsen durch die Anpassung der Hebesätze nicht ändern. Garbsenerinnen und Garbsener erhalten Anfang 2025 neue Steuerbescheide von der Stadt, die dann die neu festgesetzte Grundsteuer enthalten.
Hier die FAQs zur Grundsteuerreform, die die Stadt Garbsen auf ihrer Internetseite bereitstellt:
Allgemeines zur Grundsteuerreform in Niedersachsen
1. Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
Die bisherige Berechnung basierte auf veralteten Einheitswerten von 1964 (Westdeutschland), die nicht mehr verfassungsgemäß waren. Deshalb musste ein neues System entwickelt werden. Niedersachsen hat sich für ein eigenes Modell entschieden.
2. Was ist das Flächen-Lage-Modell?
Im Flächen-Lage-Modell wird die Grundsteuer anhand der Grundstücksfläche und Gebäudefläche berechnet. Zusätzlich wird ein Lagefaktor eingeführt, der Unterschiede zwischen attraktiven und weniger attraktiven Lagen berücksichtigt.
3. Ab wann gilt die Reform?
Das neue Modell tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Berechnungen basieren auf den Daten, die im Rahmen der Grundsteuererklärungen von den Eigentümern gemeldet wurden.
Berechnung des neuen Grundsteuermessbetrages
4. Welche Daten fließen in die Berechnung ein?
• Grundstücksfläche: Größe des Grundstücks in Quadratmetern.
• Gebäudefläche: Wohn- oder Nutzfläche in Quadratmetern.
• Lagefaktor: Abgeleitet aus den Bodenrichtwerten und spiegelt die Attraktivität der Lage wider.
5. Wie wird der Lagefaktor berechnet?
Der Lagefaktor basiert auf dem Bodenrichtwert der jeweiligen Region. Teure Gegenden (z. B. Stadtzentren) haben einen höheren Faktor, ländliche oder weniger gefragte Lagen einen niedrigeren.
6. Was ist der Vorteil des Flächen-Faktor-Modells?
• Es ist einfacher und transparenter als das Bundesmodell.
• Der Bodenrichtwert wird indirekt berücksichtigt, ohne dass es zu extremen Unterschieden wie im Bundesmodell kommt.
Pflichten für Eigentümer
7. Wer musste eine Grundsteuererklärung abgeben?
Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer in Niedersachsen mussten bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
8. Welche Daten mussten gemeldet werden?
• Grundstücksfläche
• Wohn- oder Gebäudefläche
• Nutzung (z. B. privat, gewerblich)
• Lage der Immobilie
9. Was passiert, wenn die Erklärung nicht abgegeben wurde?
Bei Versäumnis drohen Schätzungen durch das Finanzamt. Außerdem können durch das Finanzamt Säumniszuschläge und Bußgelder verhängt werden.
Auswirkungen der Reform
10. Ändert sich meine Grundsteuer?
Das hängt von mehreren Faktoren ab:
• Immobilien in attraktiven Lagen oder mit großer Fläche könnten höhere Steuern zahlen.
• Eigentümer in ländlichen oder weniger gefragten Regionen könnten entlastet werden.
11. Bleiben die Einnahmen für die Kommunen gleich?
Die Reform ist aufkommensneutral, das heißt, die Gesamtsteuereinnahmen der Kommunen sollen sich nicht ändern. Die individuelle Steuerbelastung kann sich aber verschieben.
12. Sind auch Mieter betroffen?
Ja, die Grundsteuer wird in der Regel über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.
Praktisches vor Ort in Garbsen
13. Wie beeinflusst die Grundsteuerreform den Hebesatz in Garbsen?
Das gesamte Grundsteueraufkommen wird sich in Garbsen durch die Anpassung der Hebesätze nicht ändern. Bislang galt ein Hebesatz von zuletzt 510 v.H. sowohl für die Grundsteuer A als auch die Grundsteuer B. Das Finanzamt hat der Stadt Garbsen eine Datenbasis geliefert, anhand derer die Grundsteuerhebesätze aufkommensneutral ermitteln werden konnen. Demnach liegen die Hebesätze ab dem 1. Januar 2025 bei jeweils 640 v.H..
14. Wann erfahre ich die Höhe meiner neuen zu zahlenden Grundsteuer?
Die Hebesatzsatzung der Stadt Garbsen wird voraussichtlich am 9. Dezember 2024 vom Rat der Stadt Garbsen beschlossen. Kurz darauf werden die Hebesätze öffentlich bekanntgemacht. Die Steuerabteilung wird Anfang 2025 neue Steuerbescheide verschicken. Diese enthalten dann die neu festgesetzte Grundsteuer.
15. Wann wird das erste Mal die „neue“ Grundsteuer fällig?
Die Zahlungstermine der Grundsteuer sind einheitlich quartalsweise festgelegt. Die Fälligkeiten sind jährlich der 15. Februar, 15. Mai, 15 August und 15. November. Zur ersten Fälligkeit am 15. Februar 2025 wird das erste Mal die „neue“ Grundsteuer fällig.
16. Was kann ich tun, wenn meine neue Grundsteuer aus meiner Sicht nicht richtig berechnet wurde?
Das hängt davon ab, ob:
die Angaben im Grundlagenbescheid des Finanzamts nicht stimmen, oder
der Steuerbescheid der Stadt Garbsen nicht korrekt ist.
Die Stadt Garbsen ist an die Daten des Grundlagenbescheids des Finanzamts gebunden. Bitte prüfen Sie daher zunächst Ihren Grundlagenbescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten haben. Sollten Sie dabei Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an das für Garbsen zuständige Finanzamt Hannover-Land II.
Falls Sie bereits einen Änderungsantrag beim Finanzamt gestellt haben, der länger als sechs Monate unbeantwortet blieb, empfehlen wir Ihnen ebenfalls, das Finanzamt Hannover-Land II direkt zu kontaktieren.
Wenn Sie vermuten, dass die Angaben im Steuerbescheid der Stadt Garbsen nicht korrekt sind, teilen Sie uns dies bitte schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens mit. Wir prüfen Ihr Anliegen gerne und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, falls Anpassungen möglich sind (steuerwesen@garbsen.de).
Bitte beachten Sie, dass es gerade im Januar und Februar zu einem deutlich erhöhten Anrufer- und Anfragevolumen in der Steuerabteilung kommen kann. Posteingänge werden fortlaufend bearbeitet. Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Anfragen ab, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.