Garbsen. Die Stadt Garbsen weist darauf hin: Die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Niederschlagswassergebühr, die Straßenreinigungsgebühren sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen für das dritte Quartal 2024 werden am 15. August fällig. .
Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt Garbsen zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen der Bankverbindung können nur bis zum 9. August berücksichtigt werden.