Garbsen. Die Stadt Garbsen weist darauf hin, dass die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Niederschlagswassergebühren, Straßenreinigungsgebühren und Gewerbesteuervorauszahlungen für das dritte Quartal 2022 am 15. August fällig werden.
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Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt Garbsen zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 9. August 2022 berücksichtigt werden.