Garbsen. Die Anfang des Jahres angekündigte Hundebestandsaufnahme beginnt. Die Stadt Garbsen startet damit am 15. August..
Wer seinen Hund bislang noch nicht angemeldet hat, sollte die Anmeldung im eigenen Interesse umgehend nachholen. Da eine Melde- und Steuerpflicht gilt, müssen Besitzerinnen und Besitzer von unangemeldeten Hunden mit einem Bußgeld rechnen. Zudem liegt bei einer wissentlichen Nichtanmeldung eine Steuerhinterziehung vor. Die Anmeldung eines Hundes ist sowohl persönlich im Rathaus, als auch ganz bequem online auf der Homepage der Stadt Garbsen möglich.
Wie läuft die Bestandsaufnahme ab? Bei Befragungen aller Haushalte im Stadtgebiet wird der vorhandene Hundebestand festgestellt. Die jeweiligen Wohnungen werden dazu nicht betreten. Lassen Sie sich gern einen Dienstausweis zeigen – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt können sich bei solchen Anlässen selbstverständlich ausweisen.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass alle Bürgerinnen und Bürger befragt werden müssen und somit auch Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Hunde oder ihren Hund bereits seit Jahren ordnungsgemäß gemeldet haben. Aus Gründen des Datenschutzes haben die Befragenden keine Informationen über bereits gemeldete Hunde.
Sollte bei der Hundebestandsaufnahme festgestellt werden, dass ein Hund oder mehrere Hunde nicht angemeldet sind, erhalten die Besitzer im Anschluss die nötigen Informationen zum weiteren Vorgehen von der Stadt schriftlich mitgeteilt. Vor Ort werden keine Steuern oder Gebühren erhoben.