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Stadt Garbsen bittet Grundstückseigentümer um Rückschnitt von Gewächsen

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Garbsen. Die Stadt Garbsen wird zuletzt verstärkt auf das Problem überwachsener Bäume und Hecken aufmerksam gemacht. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümer, darauf zu achten, dass ihre Pflanzen und Gehölze regelmäßig zurückgeschnitten werden. Vor allem die, die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, sollten so gepflegt werden, dass Sicherheit und Sauberkeit der öffentlichen Räume gewährleistet bleiben..

Insbesondere entlang von Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen sind Pflanzen und Gehölze in den vergangenen Monaten stark gewachsen und beeinträchtigen oft die Verkehrssicherheit. Der ordnungsgemäße Rückschnitt von Gewächsen ist von großer Bedeutung, um Gefahrensituationen zu vermeiden, da sie die Sicht auf Straßenkreuzungen, Fußgängerüberwege und Verkehrszeichen erheblich behindern und die Nutzung einschränken. Dies stellt eine potenzielle Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und den Straßenverkehr dar.

Zulässig sind in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Immer erlaubt sind darüber hinaus Rückschnitte zur Abwendung einer akuten Gefahrenlage. Hierzu zählt zum Beispiel auch eine zu schmal verbleibende Gehwegbreite.