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Null-Promille-Grenze beim Führerschein auf Probe

Garbsen. Am 14.Januar, gegen 03:55 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der Walter-Koch-Straße einen Pkw. Die 19-jährige Fahrerin aus Garbsen stand offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol (0,44 Promille).

Da die Fahrzeugführerin sich noch in der Probezeit des Führerscheins befindet und hier eine Null-Promille-Grenze gilt, lag hiermit eine Ordnungswidrigkeit vor. Es wurde ein Verfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt..