Garbsen. Herumliegender Müll, Beschädigungen an Straßen und Wegen, achtlos abgestellte Einkaufswagen: Seit Anfang des Jahres 2023 haben Garbsener die Möglichkeit, der Verwaltung diese und andere Ärgernisse über den Mängelmelder Meldoo schnell und einfach mitzuteilen. Mehr als 6.400 Meldungen sind bereits erledigt worden..
„Die erfolgreiche Einführung der Meldoo-App ist für uns ein wichtiger Baustein einer digitalen und niedrigschwelligen Kommunikation zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern und der Verwaltung“, sagt Bürgermeister Claudio Provenzano. Nutzer der App können den Standort des gemeldeten Anliegens zielgenau angeben und Fotos beifügen, zudem wird über ein Kategoriesystem bereits eine Vorsortierung der Meldungen getroffen. So ist sichergestellt, dass die Meldungen automatisiert unmittelbar an die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung geleitet werden.
Von den bisher eingegangenen Meldungen entfallen mehr als 2.000 allein auf die Kategorie Müll. Achtlos Weggeworfenes bleibt ein Problem. „Wir haben im vergangenen Jahr in ganz Garbsen mehr als 17 Tonnen Handmüll aufgesammelt. Darin ist der illegal entsorgte Müll, den die aha von den Flächen in ihrer Zuständigkeit entfernt, noch gar nicht eingerechnet. Ich appelliere deshalb immer wieder: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, Müll zu vermeiden“, sagt Provenzano. Weitere Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehr und Grünflächen.
„Wir legen großen Wert darauf, kurzfristig auf Meldungen zu reagieren“, so Provenzano. Das zeigt sich auch im Vergleich mit den Durchschnittswerten anderer Kommunen, in denen die Meldoo-App genutzt wird. „Unsere Bearbeitungszeit liegt in jeder Kategorie unter dem Durchschnitt. In einigen Kategorien sind wir sogar bis zu 40 Tage schneller“, freut sich Marco Rühmkorf, einer der Betreuer der App bei der Stadt Garbsen.
Die Meldoo-App ist verfügbar für alle gängigen iOs- und Androidgeräte. Wer über kein Smartphone verfügt, kann auch eine browsergestützte Version auf www.garbsen.de/meldoo nutzen. Für die Nutzung der App genügt die Angabe einer gültigen E-Mailadresse.