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Hort an der Grundschule Garbsen-Mitte - Paritätischer Verein erläutert Gründe für temporäre Schließung

Symbolbild. Quelle: Pixabay.

Garbsen. Der Paritätische Verein für Jugendwohlfahrt Berenbostel e.V. ist Träger von insgesamt drei Kindertagesstätten und zwei Horten in der Stadt Garbsen – darunter auch der Hort der Grundschule Garbsen-Mitte. Nachdem der Paritätische Verein mit dem Bürgermeister und der Sozialdezernentin der Stadt Garbsen im intensiven Austausch war, hat der Verein entschieden, alle Eltern am Dienstag, 27. Februar, um 16.30 Uhr, zu einem Informationsnachmittag in den Hort der Grundschule Garbsen-Mitte einzuladen. Auch Eltern von zukünftigen Schülern der Grundschule Garbsen-Mitte sind hierzu herzlich eingeladen..

Aufgrund von zahlreichen Krankmeldungen der Belegschaft musste der Hort in Garbsen-Mitte von Montag, 29. Januar, bis Freitag, 02. Februar, komplett geschlossen werden, da eine Betreuung der Kinder personell sowie im Einklang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen nicht möglich gewesen ist. Seit Dienstag, 06. Februar, werden in der Einrichtung wieder alle Erst- und Zweitklässler betreut. Diese Öffnung für einen Teil der Kinder ist nur möglich gewesen, da Mitarbeitende aus anderen Einrichtungen des Vereins im Hort Garbsen-Mitte unterstützt haben. Nachdem sich der Krankenstand der Belegschaft des Horts der Grundschule Garbsen-Mitte deutlich verringert hat, können seit Mittwoch, 14. Februar, wieder alle Kinder die Einrichtung besuchen.
Der Paritätische Verein für Jugendwohlfahrt Berenbostel e.V. als Träger der insgesamt fünf Einrichtungen in der Stadt Garbsen ist Arbeitgeber von derzeit 68 Mitarbeitenden. Kurz- bzw. langfristige Ausfallzeiten von Beschäftigten versuchen wir schnellstmöglich innerhalb des Vereins, aber auch durch die Einstellung neuer Mitarbeitenden zu kompensieren. Dabei stehen wir fortlaufend im Kontakt zu Ausbildungsstätten und Zeitarbeitsfirmen. Zusätzlich veröffentlichen wir regelmäßig Stellenausschreibungen.
"Uns als Träger ist sehr bewusst, dass Einschränkungen in den Öffnungszeiten, bis hin zu Schließungen von Einrichtungen, schwerwiegende Betreuungsprobleme in der Elternschaft erzeugen. Daher erfolgen solche Schritte nur dann, wenn die Betreuung personell bzw. gesetzlich nicht möglich ist." erläutern die Verantwortlichen.