Altgarbsen. Am frühen Sonntagmorgen um 1.56 Uhr fiel den Polizeibeamten ein 40-jähriger Garbsener mit einem Leih E-Scooter in der Gärtnereigasse auf. Dieser fuhr deutliche Schlangenlinien..
Die Kontrolle bestätigte den Verdacht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ein Alkoholtest ergab 1,54 Promille. Der Fahrer musste den Polizeibeamten auf die Wache begleiten. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Bei den E-Scootern gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Daher droht ebenfalls ein Strafverfahren bei einem Promillegehalt über 1,1 Promille oder bei über 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen. Ab 0,5 Promille gelten die Ordnungsgelder des Bußgeldkatalogs. Besondere Regelungen für Fahranfänger hinsichtlich Alkoholbeeinflussung gelten auch bei Nutzung von E-Scootern. Für Personen unter 21 Jahren und die in der Probezeit sind gilt eine 0,0 Promillegrenze.
Für die Nutzung von E-Scootern mit Straßenzulassung wird kein Führerschein benötigt. Die Mindestvoraussetzung ist das Alter von 14 Jahren. Weitere Regelungen sind in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eKFV festgehalten.