Anzeige
Anzeige

Barsinghausen benötigt Kredit von über 7 Millionen Euro

Barsinghausen. Die Verwaltung hat im Finanzausschuss am Mittwochabend über eine weitere Kreditaufnahme informiert. Insgesamt steht es laut Verwaltung nicht gut um die finanzielle Lage von Barsinghausen. In den nächsten Jahren stünden Investitionen in nie gekannter Höhe an.

Die Stadt Barsinghausen hat am 20. September ein Darlehen in Höhe von 7.500.000 Euro aufgenommen. Der Zinssatz liegt bei 0,47 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Jahren. Nach der aktuellen Liquiditätsplanung sind im Jahr 2021 keine weiteren Kreditaufnahmen geplant. Die noch bestehende Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2020 (ca. 12 Millionen Euro) wird daher am Ende des Jahres verfallen. Absehbar ist aber ein Investitionskreditbedarf im Haushaltsjahr 2022, sodass im Jahresabschluss 2021 entsprechend der kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021 (noch 19 Millionen Euro) in das Jahr 2022 übertragen werden wird. Ein Darlehen des Stadtentwässerungsbetriebs in Höhe von circa acht Millionen Euro konnte allerdings aus den liquiden Mitteln endgültig gedeckt werden, teilte Müller als kleine positive Nachricht mit.

Auf die Stadt Barsinghausen kommen Investitionen in nie gekannten Höhen zu. Der Grundstein dafür müsse bereits jetzt gelegt werden. „Der Haushalt für 2022 sieht nicht gut aus, allerdings haben sich noch jüngst Veränderungen ergeben, womit er zumindest etwas besser aussieht“, erklärte Finanzdezernent Stefan Müller. Der Haushaltsentwurf für 2022 sei noch in der finalen Bearbeitung, daher wurden keine vorläufigen Zahlen von der Verwaltung genannt. Für die nächste Ratssitzung am 16. Dezember soll der Haushalt dann vorliegen. Laut Müller sei die finanzielle Lage in den nächsten Jahren deutlich angespannt, gerade im Ausblick auf den Haushaltsausgleich. Noch brisanter sei die Finanzierung der dringend notwendigen Investitionen, welche in den kommenden Jahren auf Barsinghausen zukommen werden. Mit dem Haushalt 2022 werden Entscheidungen zu treffen sein, die weit über den Finanzplanungszeitraum hinausgehen und die Finanzlage der Stadt deutlich bestimmen werden. So die erste allgemeine Erklärung des Finanzdezernenten.


Anzeige