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Zum Geburtstag vier Tage Erzwingungshaft

Region. Gestern haben Bundespolizisten einen Mann (22) aus Burgwedel ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Hauptbahnhof angetroffen. Daraufhin wurde er kontrolliert. Die Beamten konnten ihm gratulieren - es war sein Geburtstag. Ein freudiger Tag sollte es für den jungen Mann aber nicht werden..

Die Überprüfung ergab, dass es nicht sein erster Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz war. Im vergangenen Jahr wurde ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro gegen den Mann verhängt. Da er nicht zahlte, erließ das Amtsgericht einen Vollstreckungshaftbefehl über vier Tage Erzwingungshaft. Das Geburtstagskind konnte auch gestern nicht zahlen. Schließlich brachten die Beamten den als Betäubungsmittelkonsumenten und Sexualstraftäter polizeibekannten Mann in die Justizvollzugsanstalt. Außerdem erhielt der Asylbewerber eine weitere Anzeige wegen des erneuten Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.