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Verkehrskontrolle: 20-Jährige muss Bußgeld zahlen

Springe.

Am Sonntagmorgen, gegen 4.40 Uhr wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle bei einer jungen Kraftfahrzeugführerin eine Atemalkoholkonzentration von 0,46 Promille festgestellt. Da diese sich zwar außerhalb der Probezeit befindet aber das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wurde gegen sie eine Bußgeldverfahren eingeleitet. Für die Risikogruppe der jungen Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze, deren Nichtbeachtung ein erhebliches Bußgeld, einen Punkt, eine Probezeitverlängerung um
zwei Jahre sowie eine Nachschulung nach sich ziehen kann.